Müngstener Brücke: Anfrage an die UNESCO

Müngstener Brücke

Gestern hatte ich die beiden Gutachten veröffentlicht, die die Stadt Remscheid in Auftrag gegeben hatte, um zu belegen, dass ein Fuß- und Radweg über den Servicepfad der Müngstener Brücke eine Einstufung als Weltkulturerbe durch die UNESCO verhindern könnte. Und natürlich wurde das dann gestern auch umgehend durch Verantwortliche der Stadt Remscheid in der WDR Lokalzeit genau so vertreten. Ein Rad- und Fußweg über die Brücke sei nicht möglich.

Damit will ich mich nicht abfinden und damit sollten wir alle uns als in dieser Region lebende Bürger ebenfalls nicht abfinden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Gutachten nicht selten die Meinung oder den Willen derjenigen widerspiegeln, die sie in Auftrag geben. Ob das in diesem Fall so war ist natürlich reine Spekulation.

Dennoch erscheinen mir die Argumente gegen den Weg mindestens in Teilen als zu kurz gegriffen und nicht nachvollziehbar. Denn auch Weltkulturerbestätten im Ruhrgebiet haben trotz teilweise erheblicher baulicher Veränderungen eine Einstufung als Weltkulturerbe erhalten können. Warum sollte das ausgerechnet bei der Müngstener Brücke anders sein?

Deswegen habe ich mich heute in einer Email an die UNESCO gewandt, um möglicherweise eine Einschätzung zu erhalten. Ob ich eine wie auch immer geartete Antwort bekommen werden, wird die Zukunft zeigen, aber fragen kostet nichts.

Der Inhalt meines Schreibens and die UNESCO lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für mich war durch Ihre Webseite leider nicht ersichtlich, an wen genau ich meine Anfrage richten muss, deswegen bitte ich darum, meine Email ggfs. an die korrekte Stelle weiterzuleiten. Vielen Dank.

Thema:

Die Verantwortlichen des sogenannten “Bergischen Städtedreiecks” (Wuppertal, Solingen, Remscheid) streben für die “Müngstener Bücke” (https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%BCngstener_Br%C3%BCcke) zusammen mit anderen, ähnlichen europäischen Brückenbauwerken eine Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe an.

Gleichzeitig gibt es Bürgerinitiativen und Interessenverbände, die sich wünschen, dass ein Serviceweg innerhalb der Bücke direkt unterhalb der eigentlichen Bahnstrecke zu einem Fuß- und Radweg werden soll. Letzteres hätte ganz erhebliche Vorteile unter Hinblick auf die dringend notwendige Mobilitätswende, unter anderem deswegen, weil darüber mehrere lokale Radwege zu einem Radwegenetz verbunden werden könnten. Der Weg durchs Tal ist sogar für Radfahrende mit eBikes äußerst beschwerlich, ein Radweg über die Brücke wäre eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität der hier ansässigen Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für Wandernde und Zufußgehende würde ein solcher Weg erhebliche Vorteile mit sich bringen.

Die Verantwortlichen aus der lokalen Politik stehen Rad- und Fußweg über die Brücke skeptisch gegenüber. In erster Linie, weil sie befürchten, dass ein solcher Weg eine Einstufung als UNESCO-Weltkulturerbe verhindern könnte – und man hofft auf erhebliche Tourismus-Einnahmen, wenn es eine solche Einstufung gäbe. Es geht hier also nicht in erster Linie um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, sondern um Einnahmen für die Wirtschaft.

Die Verantwortlichen haben Gutachten in Auftrag gegeben, die belegen sollen, dass die Anlage eines Radwegs auf dem ohnehin vorhandenen Serviceweg zu einer Gefährdung der Einstufung als UNESCO-Weltkulturerbe führen könnte.

Diese Gutachten können Sie unter folgenden Links herunter laden und einsehen:

http://stachelhausen.de/wp-content/uploads/2024/05/20230807_Muengstener-Bruecke_Reduziert.pdf

http://stachelhausen.de/wp-content/uploads/2024/05/FFH_Vorpruefung_Muengstener-Bruecke_11_01_24.pdf

Meiner Ansicht nach sollten Sicherungsmaßnahmen gegen Suizide, die die Brücke nicht dauerhaft oder maßgeblich verändern, kein Problem hinsichtlich der Anerkennung als Weltkulturerbe darstellen, denn auch zahllose Weltkulturerbestätten im Ruhrgebiet erhielten trotz zum Teil erheblicher umbauten diesen Status. Ohnehin wurde bereits für Reparaturen an der Brücke der Serviceweg angelegt, der ebenfalls bereits eine erhebliche bauliche Veränderung darstellt. Deswegen kann ich nicht nachvollziehen, dass anti-Suizid-Maßnahmen, die nur eine kleine bauliche Veränderung darstellen, die zudem wieder entfernbar wären, eine Einstufung als Weltkulturerbestätte verhindern sollten. Ebensowenig kann ich nachvollziehen, dass eine Umnutzung des ohnehin vorhandenen Serviceweges eine Gefährdung der Einstufung bedeuten könnte.

Zumal der Mehrwert in Sachen Klimaschutz durch einen Radweg oder die deutlich erhöhte Lebensqualität durch einen Fuß- und Radweg über die Brücke ebenfalls einen nicht unerheblichen Stellenwert haben sollte. Das wäre zudem im Einklang der Prinzipien der UNESCO in Sachen Nachhaltigkeit und Verbesserung der Lebensqualität der Bürger°innen.

Meine Frage deswegen an Sie:

Würden solche eher minimalen baulichen Maßnahmen eine Gefährdung der Einstufung als Weltkulturerbestätte bedeuten, oder wäre eine Anlage eines Fuß- und Radwegen nicht vielmehr eine Verbesserung im Sinne von Nachhaltigkeit und erhöhter Lebenswertheit der Umgebung für die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger?

Für Informationen und eine Stellungnahme bedanke ich mich im voraus.


Bild von mir, CC-BY NC SA

55
Nach oben scrollen