Bergischer Brückenschlag: Stadt Remscheid ignoriert Anfrage auf Basis des IFG NRW

Müngstener Brücke 2022

Ich hatte am 11. April 2024 bei der Stadt Remscheid per Email einen Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt. Es ging darin um ein Gutachten, ob der „Bergische Brückenschlag“, also ein Fuß- und Radweg über den Serviceweg der Müngstener Brücke, mit dem Antrag auf Einstufung als Weltkulturerbe vereinbar sei, das durch die Verantwortlichen der Stadtspitze zurückgehalten wird.

Ich hatte Empfangs- und Lesebestätigungen angefordert und beide waren noch am selben Tag bei mir eingegangen, es ist also sicher davon auszugehen, dass die Email bei der Stadt nicht nur eingegangen ist, sondern auch gelesen wurde.

Eine wie auch immer geartete Reaktion seitens der Stadt Remscheid fand allerdings nicht statt. Das ist umso fragwürdiger, als die lokale Presse berichtet, dass das Gutachten inzwischen freigegeben worden sei (interessanterweise nach meinem Antrag). Auch der Kommentator im RGA findet es übrigens genau wie ich äußerst fragwürdig, dass die Stadtspitze immer wieder aus Steuergeldern bezahlte Gutachten zurückhalten möchte. Das ist undemokratisch und zeugt von einem Obrigkeitsdenken, das in kommunalen Verwaltungen eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.

Laut RGA soll das Gutachten inzwischen in irgendeiner Form veröffentlicht worden sein. Leider ist auf den Webseiten der Stadt Remscheid nichts dazu zu finden und beim RGA scheint das Internet noch immer Neuland zu sein, denn verlinkt wurde das Gutachten ebenfalls nicht, wie es seit vielen Jahren im Netzjournalismus gängige Praxis ist. Befremdlich finde ich zudem, wenn man sich beim RGA darüber beklagt, dass die Stadt solche Gutachten zurück hält. Auch Journalisten können Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW stellen, nicht nur Bürger. Es wäre den Redakteuren beim RGA also in allen Fällen von zurückgehaltenen Gutachten selbst möglich gewesen, Einsicht nach IFG NRW zu verlangen. Warum man sich stattdessen nur aufs Lamentieren über das Zurückhalten verlegt, kann ich nicht nachvollziehen.

In jedem Fall wurde meine Anfrage nach IFG NRW seitens der Verantwortlichen bei der Stadt Remscheid nun über einen Monat ignoriert, damit wurden die gesetzlichen Auskunftsfristen überschritten, und somit habe ich heute Beschwerde gegen die Stadt Remscheid beim zuständigen Büro der Landesdatenschutzbeauftragten NRW eingereicht. Denn wenn das Gutachten tatsächlich nicht mehr unter Verschluss ist, hätte man es mir einfach zur Verfügung stellen können. Zudem müssen Anfragen nach IFG NRW beantwortet werden und dürfen nicht einfach vollständig ignoriert werden

Bild von mir, CC-BY NC SA

92
Nach oben scrollen