Der Bergische Brückensteig und das Gutachten dazu

Muengstener Bruecke

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob es einen sogenannten „Bergischen Brückenschlag“ oder „Brückensteig“ geben kann, also einen Radweg auf Höhe des Serviceweges über die Müngstener Brücke. Der würde Remscheid und Solingen verbinden, ohne dass es für Radfahrende (oder vielleicht auch Fußgänger°innen) notwendig wäre, den zeitaufwendigen und anstrengenden Umweg durchs Tal der Wupper zu nehmen.

Für Radfahrer°Innen wäre ein solcher Übergang nicht nur aus touristischen Gründen oder zum Zwecke der Freizeigestaltung sinnvoll. Angesichts des katastrophalen Zustands der Servicequalität auf der Strecke Remscheid-Solingen, mit andauernden inakzeptablen Zugausfällen und ständigen Streckensperrungen über Wochen, wäre das Rad eine echte Alternative, wenn diese Direktverbindung entstehen würde.

Es existieren Bedenken, ob ein solcher Weg über die Brücke den angestrebten Status des Bauwerks als Weltkulturerbe gefährden könnte. Pressemitteilungen zufolge (z.B. hier: https://www.rga.de/lokales/remscheid/muengstener-bruecke-das-ist-stand-beim-geplanten-skywalk-SIMH2YYR2FGQ3KMXSWK7EHXP5Q.html) existiert bereits ein von der Verwaltung der Stadt Remscheid in Auftrag gegebenes Gutachten hierzu, das aber unter Verschluss gehalten wird. Gutachten unter Verschluss halten, das kann man gut bei der Stadt Remscheid, ich verweise nur auf das alberne Getue rund um das Verkehrsgutachten Innenstadt, dessen Herausgabe an mich die Stadt sogar nach einer Aufforderung des Büros der Landesdatenschutzbeauftragten NRW noch wochenlang verzögerte.

Ich habe heute bei der Stadt Remscheid Antrag auf Einsicht in das „Brückengutachten“ auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes NRW gestellt. Der Wortlaut ist wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Presseinformationen (beispielsweise hier: https://www.rga.de/lokales/remscheid/muengstener-bruecke-das-ist-stand-beim-geplanten-skywalk-SIMH2YYR2FGQ3KMXSWK7EHXP5Q.html) existiert ein Gutachten dazu, ob ein „bergischer Brückenschlag“, also ein Radweg über die Müngstener Brücke, mit dem angestrebten Status des Bauwerks als Weltkulturerbe vereinbar ist.

Dem Artikel zufolge wurde seitens der Verwaltung ein solches Gutachten in Auftrag gegeben und es wurde bereits fertig gestellt aber bisher nicht veröffentlicht.

Ich beantrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes NRW Zugang zu diesem Gutachten sowie Einsicht in dasselbe und verweise auf die anzuwendenden Fristen.


Mit freundlichem Gruß

Ich werde über die Ergebnisse berichten und auch darüber, ob ich erst wieder die Landesbehörden einschalten muss, um die Verantwortlichen bei der Stadt zu einer Herausgabe zu bewegen.

Anekdote am Rande: Wie mir zugetragen wurde, mag Oberbürgermeister Mast-Weisz den Begriff „Skywalk“ nicht und hat angeordnet, dass er nicht benutzt werden soll. Ich halte die Informationen für plausibel, kann sie aber natürlich nicht überprüfen. Meiner Meinung nach ist diese Ablehnung (egal von wem) albern, denn es ist eine sehr eingängige und griffige Bezeichnung, die für Werbezwecke für dieses Projekt – und um es zu popularisieren – sehr gut verwendet werden könnte, und das völlig unabhängig davon, ob der Begriff vielleicht ausschließlich touristisch interpretiert werden könnte, oder nicht. Wie man um einen Nebenschauplatz wie diese Bezeichnung so ein Trara machen kann, erschließt sich mir allerdings eindeutig nicht. Ebenso wenig, warum hier erneut der Öffentlichkeit ein Gutachten von allgemeinem Interesse vorenthalten werden soll.

Bild Müngstener Brücke aus der Wikipedia, von Stefan Kemmerling (Kemmi.1), Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany

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