Streu- und Räumpflicht auf Radwegen

Fahrrad im Schnee

Es mag vielleicht nicht jeder wissen, erst recht nicht bei der Stadt Remscheid, aber auch für Radwege besteht im Winter bei Glätte oder Schnee eine Streu- und Räumpflicht. Dazu gibt es sogar ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH III ZR 200/63). Das wird zwar von vielen Kommunen schlicht ignoriert (vermutlich auch aus Unkenntnis), aber das ändert nichts daran dass es existiert und Gültigkeit hat. Das Urteil spricht sogar von “allen Verkehrsteilnehmern”.

Auf dem letzten “Bürgerdialog Radverkehr” war auch bereits angesprochen worden, dass beispielsweise die Trasse des Werkzeugs nicht geräumt wird, dort hatten die Verantwortlichen mit den Schultern gezuckt und sinngemäß angegeben, dass die Technischen Betriebe das extra bezahlt haben wollen und die kommunale Verwaltung nicht bereit ist, den Mehraufwand zu zahlen. Sprich: Die Stadt Remscheid möchte das Geld nicht aus der einen Tasche nehmen und in die andere stecken.

Besonders pikant ist an diesem Urteil, dass es sich keineswegs um ein neues handelt, das erst durch die Zunahme an Radverkehr ergangen ist, tatsächlich stammt es bereits aus dem Jahr 1964.

Ich habe am 17. Januar 2024 bei der Stadt Remscheid nachgefragt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH III ZR 200/63) besteht eine Streu- und Räumpflicht auch auf Radwegen. Die Trasse des Werkzeugs bleibt stets ungeräumt.

Warum?

Quelle:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.11.1964&Aktenzeichen=III%20ZR%20200%2F63


Mit freundlichem Gruß,
Holzhauer

Eine Antwort bekam ich am 18.01.2024:

Sehr geehrter Herr Holzhauer,

vielen Dank für Ihre Mitteilung und das Teilen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH III ZR 200/63) bezüglich der Streu- und Räumpflicht auf Radwegen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Thema Winterdienst auf Trassen derzeit noch zwischen Politik und Verwaltung diskutiert wird.
Leider können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau sagen, wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird. Wir bitten um Ihr Verständnis und Geduld.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau XXX YYY

Das fand ich ziemlich ulkig, denn immerhin hatten Politik und Verwaltung streng genommen seit dem Jahr 1964 Zeit, das Urteil umzusetzen. Deswegen habe ich am 18.01.2024 nochmal nachgefragt:

Sehr geehrte Frau XXX YYY,

danke für Ihre Antwort.

Leider halte ich diese für ungenügend angesichts der Tatsache, dass das Urteil bereits aus den 1960er Jahren stammt. Sie werden zugeben, dass das mehr als genug Zeit für kommunale Verwaltung und Politik war, zu einer Entscheidung zu kommen. Auf der Trasse des Werkzeugs besteht konkrete Gefahr und meiner Ansicht nach verstößt die Stadt Remscheid gegen ihre Verkehrssicherungspflicht (die auch für Fuß- und Radwege gilt), wenn hier nicht so schnell wie möglich geräumt wird. Zudem widerspricht die Nichträumung der politisch angestrebten Mobilitätswende und ebenfalls der im “Verkehrskonzept Innenstadt” angestrebten Aufwertung des Radverkehrs in Remscheid. Weiterhin ist mir nicht klar, was “diskutiert” werden muss, das Urteil ist eindeutig und erfordert keine Diskussionen, sondern Handeln, andernfalls drohen der Stadt Remscheid in Schadensfällen Klagen.

Für eine detailliertere Stellungnahme, auch hinsichtlich der erwartbaren Dauer der “Diskussionen” zwischen kommunaler Verwaltung und Politik, und wie die Stadt Remscheid konkret Schadensfälle abwenden und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen möchte, bedanke ich mich im voraus.


Mit freundlichem Gruß,
Holzhauer

Ich werde über weitere Antworten berichten.

Bild: CC0 Public Domain

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